Getestet wurden die Räumlichkeiten im Erdgeschoss im Hinblick auf Begehbarkeit für Menschen mit Behinderung. Die Haustür-Klingel ist mit 1,55 m Höhe über dem Boden unerreichbar für Rollstuhlfahrer; Toiletten sind zwar schwellenfrei zu erreichen, jedoch die Schnur der Notrufglocke reicht nicht bis zum Fußboden und ist somit für jemanden, der gestürzt ist, keinesfalls mehr zu betätigen.
Zu den Notausgängen führen knapp 1 m breite nach innen aufgehende Türen mit 2 cm hohen Schwellen, die in einem Fall mit einer in der Zimmerecke stehenden 1,7 m hohen Pflanze verstellt war. Ein Konferenztisch war nicht für Rollstuhlfahrer unterfahrbar; auch fehlte dort die Schallschutzdecke. Der Aufzug war zu wenig breit und zwischen Aufzug und Fußboden im Erdgeschoss befand sich eine Schwelle.
Die Theke in der Cafeteria war nur von stehenden Personen zu überblicken und zu guter Letzt sind die Fenstergriffe v. a. in der Küche (dort auch sämtliche Arbeitsplatten) zu hoch angebracht. Der begrünte Innenhof weist mehrere Stufen auf; es existiert keine Rampe als Fluchtweg.
Autorin: Elisabeth Eitzinger
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